Vom Unverständnis der Erwerbslosen, Teil fünf
Die Frage, ob Erwerbslose auch wirklich verstehen, daß man uns mit Sanktionen droht, ist hochdramatisch.
Das Bundesverfassungsgericht kann sich in seiner jüngsten Entscheidung sogar vorstellen, daß die Verfassungsmäßigkeit einer Sanktion davon abhängt, ob die sanktionierte Person vorher korrekt bedroht wurde und die Drohung auch verstanden hat.
(Über diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes habe ich hier geschrieben.)
Jetzt kann man sich fragen, was daran so kompliziert sein soll. Schließlich kennen wir das doch alle aus dem Kindergarten: „Gib mir dein Spielzeug, sonst hau ich dich!!!“
Dieses Beispiel läßt sich auch schön weiterspinnen. Klein A hat Klein B also unmißverständlich zu Kenntnis gegeben, was passiert, wenn Klein B das Spielzeug nicht rausrückt. Klein B zeigt Klein A daraufhin einen Vogel, und das Unheil nimmt seinen Lauf. Bis die Erzieherin dazukommt.
Und jetzt stelle man sich vor, die Erzieherin prüft als erstes und ausschließlich, ob Klein B auch wirklich verstanden hat, daß es Haue gibt, wenn Klein B das Spielzeug nicht hergibt. Natürlich hat Klein B das verstanden, denn Klein B ist *klein* und nicht *doof*.
Also, fragt die Erzieherin, wo ist dann das Problem? Klein B hat schließlich eine Entscheidung getroffen, in Kenntnis der Konsequenzen.
Und ganz genauso läuft es meiner Erfahrung nach vor dem Sozialgericht ab. Und nicht nur dort, sondern auch beim Bundesverfassungsgericht:
„Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Art und Weise der Rechtsfolgenbelehrung und ihr Inhalt für die verfassungsrechtliche Bewertung der Sanktionsvorschriften von Bedeutung sind, weil die Verhältnismäßigkeit einer Sanktion mit davon abhängen kann, in welchem Maße Betroffene darüber informiert sind, was aus ihrem Verhalten folgt.“ (Rz 20)
(Der ganze Text)
Und auch für den Gesetzgeber ist das Thema wichtig, „Rechtsfolgenbelehrungen“, wie die Sanktionsdrohungen beschönigend genannt werden, sind bei den aktuell geplanten Rechtsverschärfungen Thema, obwohl erst 2011 zuletzt an dem Paragraphen herumgebastelt wurde.
Nochmal zurück zum Kindergarten, das heißt, falls wir den wirklich in der Zwischenzeit verlassen haben, ich bin da nicht ganz sicher.
Was hat Klein A jetzt aus der Sache gelernt? Warum würden wir nicht wollen, daß unsere eigenen Kinder im Kindergarten so erzogen werden? Warum würden wir später, wenn Klein A erwachsen ist, nicht mit einer Person zu tun haben wollen, die so erzogen wurde?
Und wie ist es mit Klein B? Was hat Klein B wohl aus der Sache gelernt? Was würden wir davon halten, wenn unsere eigenen Kinder im Kindergarten so erzogen würden?
Und doch gestalten wir eine riesige Organisation genau so, in der einzelne Menschen eine riesige Macht über andere Menschen haben. Daß die Erstgenannten dafür gar nicht ausgebildet sind, ist scheißegal, wenn es nach diesem Prinzip „funktioniert“, es ist einfach nicht der Punkt. Die SozialrichterInnen, die RichterInnen am Bundesverfassungsgericht, die *sind* dafür ausgebildet, und denen fällt trotzdem nix auf.
Und wenn alle Maßstäbe derart versagen, wenn es um eine bestimmte Personengruppe geht, dann sehe ich da eine weit verbreitete diskriminierende Denke am Werk, die Erwerbslose davon ausschließt, daß für uns dieselben Maßstäbe gelten wie für Andere.
(Zur Diskriminierung Erwerbsloser habe ich hier einige Hintergründe zusammengetragen.)
Es gibt ein Konstrukt zur „Rechtfertigung“ von Sanktionen, das wird glaube ich in seiner Tragweite unterschätzt. Es geht ein bißchen unter in der insgesamt überwältigenden Menge an Bullshit, der im Zusammenhang mit der Agenda 2010 verzapft wird. Und doch halte ich es für einen (pseudo-)moralischen Grundpfeiler, der angegriffen werden muß. Und wenn man damit gleichzeitig das gegen Geflüchtete geplante Desintegrationsgesetz angreift, um so besser.
Es handelt sich natürlich um die Fiktion der „Freiwilligkeit“. Um den Willen Erwerbsloser zu brechen, werden wir mit existenziellen Strafen und gesellschaftlicher Annihilierung bedroht, um anschließend zu behaupten, wir hätten uns ja „freiwillig“ entschieden, uns der Gewalt zu beugen.
(Über dieses fiese Gerücht, daß Erwerbslose sich „freiwillig“ für oder gegen eine Sanktion „entscheiden“, habe ich hier und hier und hier auch schon geschrieben.)
Ob wir die Drohung auch verstanden haben, spielt dabei gleich in mehrfacher Hinsicht eine Rolle. Zum einen können wir uns ja nicht „frei entscheiden“, wenn uns die Alternativen gar nicht bekannt sind. Hier droht die ganze Konstruktion zu kippen, und die Verantwortung, ach was, die Schuld kann so nicht richtig an uns klebenbleiben.
Und hier kommt das ganze Drama rein, denn die Verantwortung für das, was man mit uns macht, die will niemand haben, auf keinen Fall! Das wäre eine Katastrophe, dann ließen sich diese Sanktionen ja gar nicht mehr so richtig rechtfertigen, und wie soll man die Leute dann in miese Billiglohnjobs pressen, und sie allgemein den diskriminierenden Vorstellungen entsprechend behandeln, die man doch extra so doll angeheizt hat bei der Einführung von Hartz IV?
In dieser Situation kann es naheliegend scheinen, sich dumm zu stellen und die Sanktionsdrohungen einfach nicht zu verstehen. Doch damit bleibt man eigentlich immer auf einer Argumentationsschiene stehen, die von vorneherein ein Scheingefecht ist, denn bei Licht betrachtet ist es sowieso einfach nur abstrus, daß Erwerbslose sich praktisch selbst sanktionieren und da sonst eigentlich niemand was damit zu tun hat.
Wenn nämlich Erwerbslose „sich für eine Sanktion entscheiden“ (wie pervers, es so auszudrücken, meine Gehirnwindungen geben hiermit ihren Protest bekannt, schöne Grüße), dann bestehen wir damit auf unseren Rechten: auf unserer Berufsfreiheit, unserem Persönlichkeitsrecht, auf minimalem Respekt als Menschen, unsere Rechte einem möglichen Arbeitgeber gegenüber etc.*
Wenn man unsere Kenntnis der „Rechtsfolgen“ derart nach vorne schiebt, versteckt man dahinter alles andere.
Auch nicht zu unterschätzen finde ich den Aspekt der Exkulpation: Wir werden bedroht und bestraft, und doch sollen wir dabei als die einzig Agierenden dargestellt werden, alle anderen sind nur unbeteiligte … was eigentlich? Werkzeuge? Wessen Werkzeuge? Des Gesetzes? Des Steuerzahlers und der Allgemeinheit? Oder vielleicht der Arbeitgeberseite?
Wenn die Beschäftigten der Jobcenter, sich plötzlich selbst in der Verantwortung für ihr eigenes Handeln sehen würden, statt den ganzen Tag Erwerbslose von unserer „Eigenverantwortung“** vollzulabern, dann würde es aber ganz schnell ganz viele Hannemanns geben!
Die Beschäftigten im Jobcenter, die meist so gar nichts damit zu tun haben, daß Sanktionen ganz von alleine und ohne ihr Zutun erscheinen, sehen sich vielleicht eher wie besorgte Eltern, die uns warnen, daß wir die heiße Herdplatte nicht anfassen sollen, wenn sie uns – mal mehr und mal weniger fachgerecht – mit Sanktionen bedrohen.
Ich hingegen fühle mich eher daran erinnert, daß es beim juristischen Vorgehen gegen Hexerei und Zauberei auch eine große Rolle gespielt hat, daß den angeblichen Hexen vor der Folter erstmal ausführlich die Folterinstrumente gezeigt wurden, damit sie eine Chance hatten, quasi „freiwillig“ (im Sinne der Agenda 2010) zu „gestehen“ (um dann auf dem Scheiterhaufen zu landen).
Hier bei Wikipedia habe ich das nochmal verifiziert.
Und zu diesem Aspekt habe ich jetzt mal eine Punkt-für-Punkt-tabellarische-Übersicht gemacht.
Irgendwie fehlt hier noch ein Fazit, aber das überfordert mich jetzt gerade.
Jedenfalls hoffe ich, daß man verstanden hat, was da faul dran ist, daß es so im Vorderungrund steht, ob wir diese dämlichen Scheiß-Drohungen jetzt verstanden haben oder nicht.
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* Ganz parallel zur Kultur des Fertigmachens im Jobcenter hat sich für die Arbeitswelt ein regelrechter Berufsstand von Fertigmachern entwickelt.
** In Wirklichkeit ist es ja gerade die Eigenverantwortung, die dazu führt, daß wir uns dem Jobcenter widersetzen, denn uns derart entrechten zu lassen, wäre völlig unverantwortlich.
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Über Erwerbslose heißt es oft, wir würden die Schreiben vom Jobcenter nicht verstehen, deswegen müßten die Jobcenter sie verständlicher schreiben.
Diese Scheindebatte hat es ganz schön in sich, und aus den paar Worten, die ich mal bei Gelegenheit dazu schreiben wollte, ist eine kleine Serie geworden.
In Teil eins habe ich ein paar Textbausteine vorgeschlagen, die die Jobcenter in alle Schreiben einfügen könnten, so daß sie sofort besser verstanden werden.
In Teil zwei habe ich nach dem Unterschied zwischen einem unabhängigen Ombudsmann und einem Bescheiderklärer gesucht.
In Teil drei habe ich mich mit dem autoritären Tunnelblick beschäftigt, mit dem Erwerbslose angesehen werden.
In Teil vier habe ich nochmal die Kombination aus Machtgefälle und Ignoranz betrachtet, mit der Erwerbslose im Jobcenter konfrontiert sind, unter dem Gesichtspunkt der Neutralisierungstheorie.
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