Es ist schon seit Jahren geltendes Gesetz, daß bei Vollsanktionen die Miete gekürzt wird. Auch, wenn man über 25 Jahre alt ist.
Dennoch taucht die Frage immer wieder auf: Kann das Jobcenter nun bei Sanktionen die Miete kürzen, oder nicht?
Täglich verzeichne ich auf meinem Blog Suchanfragen wie:
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darf jobcenter miete sanktionieren
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Deswegen habe ich die Gesetzeslage mal grafisch dargestellt.
Danach erzähle ich was dazu, wie es dazu kommt, daß diese zutreffende und nicht nur für Betroffene wichtige Information nicht so recht ankommen will.
Die Grafik kann heruntergeladen und anderswo unverändert wieder hochgeladen werden. Die erforderliche Namensnennung ist schon in der Grafik enthalten. Ein Link auf diesen Blogbeitrag dazu ist super, aber nicht Pflicht.
Warum ist es so schwer, diesen relativ simplen Fakt zu kommunizieren: Bei 100%-Sanktionen fällt auch die Miete weg
Erstens, das Gesetz ist an dieser Stelle zwar nicht schwammig formuliert, sondern eindeutig. Die Formulierung ist aber versteckt, so daß man es bei oberflächlichem Lesen leicht falsch versteht.
In § 31 a SGB II heißt es:
Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des (…) Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des (…) Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.
Die ersten beiden Sanktionen beziehen sich auf den Regelsatz, alle weiteren auf das vollständige Arbeitslosengeld II. Das kann man leicht überlesen.
Zweitens, viele wollen einfach nicht glauben, daß der Staat derart asozial, widersprüchlich, unvernünftig und fies handelt.
Drittens, die Verantwortlichen sagen schlicht und ergreifend die Unwahrheit bei dem Thema. Ich habe dazu schon mehrfach hier im Blog geschrieben.
Einmal habe ich mit anderen zusammen eine Aktion gegen Vollsanktionen gemacht. ND hat darüber berichtet, und hat auch den Pressesprecher des Jobcenters dazu befragt, der einfach behauptete, bei Sanktionen würde die Miete nicht gekürzt werden. So stand es dann auch in der Zeitung. Wer glaubt schon, daß der Pressesprecher eines Jobcenters derart dreist lügt?
Selbst der damalige BA-Vorstand Heinrich Alt erzählte diese Lüge mal in einer Talkshow, das haben etliche Tausende gesehen und vermutlich auch geglaubt, obwohl Katja Kipping ihn sofort korrigierte.
Und letzten Herbst verbreiteten die Medien eine Formulierung, die den Anschein erweckte, daß ausschließlich bei unter 25-Jährigen die Miete gekürzt wird, wenn sie sanktioniert werden. Die Meldung ging vermutlich auf eine Presseerklärung des BMAS* zurück.
Das heißt, der Öffentlichkeit gegenüber wird abgestritten, daß bei Vollsanktionen die Miete auch bei Älteren gekürzt wird.
Deswegen ist die große Unsicherheit in der Frage absolut erklärlich und verständlich, zumal die Medien solche Aussagen immer wieder transportieren.
Schön, es steht im Gesetz, aber gibt es keine weiteren Belege?
Natürlich. Etliche tausende Blatt starke Jobcenter-und-Gerichtsakten von vielen tausenden Vollsanktionierten.
Wer liest alle diese Akten? Und wenn man eine Auswahl trifft, sind es im Zweifelsfall wieder nur lauter Einzelfälle.
Einen solchen Einzelfall hatte Report Mainz mal dokumentiert, unter dem Titel: „Herr Dinse wird obdachlos“. Das lief 2012 in derselben Woche wie diese Talkshow, in der Heinrich Alt behauptete, niemand könne wegen Sanktionen die Wohnung verlieren.
Man sah zu, wie Herrn Dinse die Wohnung in Anwesenheit der fassungslosen Anwältin ausgeräumt wurde. Die Anwältin erklärte auch, wie bizarr und überzogen die Sanktionen gegen Herrn Dinse waren, und wie das Sozialgericht alle Rechtsmittel abgeschmettert hatte.
Leider ist der Beitrag inzwischen aus der Mediathek verschwunden, und Herr Dinse hat sich mehr oder weniger umsonst in dieser krassen Lebenssituation von einer besonders breiten Öffentlichkeit angaffen lassen, denn die Verantwortlichen tun einfach so, als wäre das alles gar nicht so, und kommen damit durch.
Update: Das Video ist doch noch in zwei Fassungen im Netz vorhanden, danke nochmal für den Hinweis!
Hier und hier.
Ein weiterer Beleg ist die Tatsache, daß in der großen Koalition seit Jahren über Gesetzesänderungen herumgestritten wird, mit denen auch die Sanktionierung der Miete abgeschafft werden sollte.
Wenn die Miete sowieso nicht sanktioniert werden würde, dann hätte die SPD sich wohl kaum mit der CSU über Jahre in der Frage verkeilen können, ob die Kürzung der Miete bei Vollsanktionen abgeschafft werden soll oder nicht.
Quellen
Die Gesetzestexte, die in der Grafik genannt werden:
§ 20 SGb II
§ 22 SGb II
§ 31 SGb II
§ 31 a SGb II
§ 31 b SGb II
§ 32 SGb II
Die Studie „Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems“ von Laura Berner, Andrej Holm und Inga Jensen zum download
Die Sanktionsstatistiken der BA**
Beispielhaft für die Diskussion über die Abschaffung der Mietkürzung bei Sanktionen zitiere ich aus einem Papier (download), das bei Harald Thomé als „BMAS-„Konzept zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ v. 10.09.2014″ aufgeführt ist:
Als Konsequenz einer pauschalen gesetzlichen Minderung und der Vereinheitlichung der Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen werden mit der Neuordnung des Sanktionenrechts die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht mehr von den Sanktionen erfasst. Damit wird
auch die Gefahr von Wohnungsverlusten und Obdachlosigkeit aufgrund von Sanktionen vermieden.
Etliche weitere Dokumente zu den geplanten Gesetzesänderungen findet man hier.
Letzten Herbst hat der Bundestag über Anträge diskutiert, Sanktionen abzuschaffen (LINKE) bzw. in einem Sanktionsmoratorium auszusetzen (Grüne). Da hieß es sinngemäß, jaja, die Sanktionierung der Miete wird doch sowieso bald abgeschafft.
Ein paar Tage später wurde dann der jahrelang diskutierte Entwurf zur Verschärfung von HartzIV vorgelegt, in dem es nicht vorgesehen ist, Sanktionen der Miete abzuschaffen.
Man kann sich die Diskussion über die Anträge im Video ansehen:
Hier ist der Volltext der Lizenz für die Infografik
Hier ist die Lizenz für die Grafikelemente von freepik.com
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* BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
** BA: Bundesagentur für Arbeit
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