Conversation
Notices
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Tach-quak. Heute gelernt, daß es in einem Rechtsstaat „Glück“ und „Pech“ geben kann. Und ich hatte eben „Pech“.
- @mcscx@quitter.se repeated this.
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Leider gerade nicht. Ich bekam keinen Rechtshilfeschein, deshalb kann ein Anwalt, den ich bräuchte, nichts machen. Ich probier's noch mit einem Rechtsmittel dagegen, aber viel Hoffnung mache ich mir nicht.
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Oder anders: Wer das „Pech“ hat, während der (recht schnellen) Titulierung einer Schuld sich nicht wehren zu können, weil handlungsunfähig, soll später laut dieser Rechtspflegerin keine Hilfe bekommen, wenn der Titel durchgesetzt wird.