@stefan @einebienezwo Die Religionszugehörigkeit wird da auch nicht über Bord geworfen. Das ganze klingt für mich wie eine Kann-Bestimmung: "Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben." https://gnusocial.de/url/4197353